Die Sozialpartner des aktuellen Gesamtarbeitsvertrages (Hotel & Gastro Union, syna und der SBC) haben entschieden, weitere Gelder für die Aus- und Weiterbildung zur Verfügung zu stellen. Dabei profitieren Sie von Preisreduktion von bis zu 50% auf Fachkursen und bis zu 90% bei Sprachkursen von ungelernten Mitarbeitern.
Von den Subventionen können alle Mitarbeitende profitieren, auf deren Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Anmeldung zwingend der GAV der Schweizerischen Bäcker-, Konditoren- und Confiserie-Branche Anwendung findet.
Subventionsübersicht
Subventionen aus AVE-Geldern und Vollzugskostenbeiträge
Ab dem 01.01.2023 gelten unten aufgeführte Subventionen für die Aus- und Weiterbildung an der Richemont Fachschule: Diese richten sich nach dem Reglement über die zusätzliche Verwendung von Vollzugskostenbeiträgen, sowie der Protokollvereinbarung zum GAV 2019.
- CHF 9000.00 pro Teilnehmer für den Vorbereitungskurs der Berufsprüfung in der Produktion und Detailhandel, sofern die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wird und
- CHF 5630.00 pro Teilnehmer für den Vorbereitungskurs der Berufsprüfung in der Produktion und im Detailhandel. Es besteht eine 80% Anwesenheitspflicht.
- CHF 4700.00 pro Teilnehmer für den Vorbereitungskurs des SIU zum Führungsfachmann, welcher als Zulassungsbedingung zur Höheren Fachprüfung absolviert werden muss. Es besteht eine 80% Anwesenheitspflicht und den Abschluss des Vernetzungsmoduls.
- CHF 4500.00 pro Teilnehmer für den Vorbereitungskurs der höheren Fachprüfung, sofern die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wird und
- CHF 4000.00 pro Teilnehmer für den Vorbereitungskurs der höheren Fachprüfung in der Produktion und im Detailhandel. Es besteht eine 80% Anwesenheitspflicht.
- Übernahme der Referentenkosten für die periodischen Weiterbildungskurse von Sicherheitsbeauftragten (SiBe), welche in den Kantonen durchgeführt werden.
- CHF 500.00 pro Teilnehmer eines Diplomlehrganges. Die Subvention gilt ausschliesslich für Ungelernte, welche den Diplomlehrgang lückenlos besuchen und mit dem Kompetenznachweis abschliessen. Die Definition «Ungelernte» ist im GAV 2019, Art. 6a und 6b geregelt. Von den Subventionen können alle Mitarbeiter*innen profitieren, auf deren Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Anmeldung zwingend der GAV der Schweizerischen Bäcker-, Konditoren- und Confiserie-Branche Anwendung findet.
- CHF 680.00 pro Teilnehmer für Berufsbildnerkurse
- CHF 825.00 pro Teilnehmer für Mitarbeiterführungskurse Level 1 & 3
- CHF 1320.00 pro Teilnehmer für Mitarbeiterführungskurse Level 2
- Fachkurse Bäckerei, Konditorei, Confiserie, Verkauf, Technologie
- CHF 100.00 pro Teilnehmer für HalbtageskurseCHF 195.00 pro Teilnehmer für Eintageskurse
- CHF 390.00 pro Teilnehmer für Zweitageskurse
- CHF 100.00 pro Teilnehmer für Jahresthemenkurse
- Individuelle Schulungen vor Ort
- CHF 600.00 pro Schulung für Halbtageskurse
- CHF 800.00 pro Schulung für Eintageskurse
- Bis zu CHF 500.00 pro Kurs von Drittanbieter
- CHF 1050.00 pro Teilnehmer für Sprachkurse in Deutsch/Englisch an der Academia. Es besteht eine 80% Anwesenheitspflicht. Zusätzlich wird der Arbeitgeber für den Arbeitsausfall mit CHF 500.00 pro Teilnehmer entschädigt, sofern der Nachweis besteht, dass die Kursbesuche auf Arbeitszeit laufen.
Übersicht Weiterbildung unterstützt durch pkbc
Kurse Gastronomie
Die Sozialpartner der Bäcker-Confiseriebranche streben die Durchlässigkeit bei der Ausbildung, die von der Hotel & Gastro Formation und der Richemont Fachschule angeboten werden, an. Neu werden seit Februar 2022 die Kurse zum/zur Bereichsleiter*in Restauration, Gastrobetriebsleiter*in und Leiter*in Restauration subventioniert.