AGB

Teilnahmebedingungen/AGB

Kosten

Die Kurskosten sind bis 10 Tage vor Kursbeginn zu bezahlen.

Die aufgeführten Preise für Tagesseminare und mehrtägige Seminare verstehen sich inklusive Schulungsunterlagen, Wasser im Plenum sowie Mittagessen mit Wasser, Kaffee/Tee.

Die aufgeführten Preise für Lehrgänge verstehen sich je nach Dauer wie die oben genannten Preise für Tagesseminare und mehrtägige Seminare, beinhalten jedoch nicht die Kosten für Lehrmittel und Kompetenznachweis.

Für die Bezahlung in Euro wird mit dem aktuellen Tageskurs gerechnet.

Für Gruppen verlangen wir bei Reservation eine Anzahlung von 20%.

Partnerverbände

Mitglieder und deren Mitarbeitende der Partnerverbände Hotel & Gastro Union, MPV/SFF und Switzerland Cheese Marketing erhalten 20% Rabatt auf die publizierten Nichtmitgliederpreise. Bei einer Anmeldung ist die Mitgliedsnummer zwingend anzugeben.

Felchlin-Punkte

Felchlin-Punkte können im Verhältnis 1:1 eingelöst werden. Dies gilt für das gesamte Schulungs-, Dienstleistungs- (inkl. Beratungen) und Verlagsangebot (Fachbücher, ohne Fachblatt-Abo). Ausgenommen sind das Angebot der Richemont Gastronomie. Die Zahlung von Teilbeträgen ist nicht möglich. Bei Einlösung ist die Felchlin-Kundennummer zwingend anzugeben.

Subventionen aus AVE-Geldern und Vollzugskostenbeiträge

Ab dem 01.01.2023 gelten unten aufgeführte Subventionen für die Aus- und Weiterbildung an der Richemont Fachschule: Diese richten sich nach dem Reglement über die zusätzliche Verwendung von Vollzugskostenbeiträgen, sowie der Protokollvereinbarung zum GAV 2019.

  • CHF 9000.00 pro Teilnehmer für den Vorbereitungskurs der Berufsprüfung in der Produktion und Detailhandel, sofern die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wird und
  • CHF 5630.00 pro Teilnehmer für den Vorbereitungskurs der Berufsprüfung in der Produktion und im Detailhandel. Es besteht eine 80% Anwesenheitspflicht.
  • CHF 4700 pro Teilnehmer für den Vorbereitungskurs des SIU zum Führungsfachmann, welcher als Zulassungsbedingung zur Höheren Fachprüfung absolviert werden muss. Es besteht eine 80% Anwesenheitspflicht und den Abschluss des Vernetzungsmoduls.
  • CHF 4500.00 pro Teilnehmer für den Vorbereitungskurs der höheren Fachprüfung, sofern die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wird und
  • CHF 4000.00 pro Teilnehmer für den Vorbereitungskurs der höheren Fachprüfung in der Produktion und im Detailhandel. Es besteht eine 80% Anwesenheitspflicht.
  • Übernahme der Referentenkosten für die periodischen Weiterbildungskurse von Sicherheitsbeauftragten (SiBe), welche in den Kantonen durchgeführt werden.
  • CHF 1200.00 pro Teilnehmer eines Diplomlehrganges. Die Subvention gilt ausschliesslich für Ungelernte, welche den Diplomlehrgang lückenlos besuchen und mit dem Kompetenznachweis abschliessen. Die Definition «Ungelernte» ist im GAV 2019 für die Schweizerische Bäcker-Confiseurbranche, Art 6a und 6b geregelt.
  • CHF 680.00 pro Teilnehmer für Berufsbildnerkurse
  • CHF 825.00 pro Teilnehmer für Mitarbeiterführungskurse Level 1 & 3
  • CHF 1320.00 pro Teilnehmer für Mitarbeiterführungskurse Level 2
  • Fachkurse Bäckerei, Konditorei, Confiserie, Verkauf, Technologie
    • CHF 100.00 pro Teilnehmer für Halbtageskurse
    • CHF 195.00 pro Teilnehmer für Eintageskurse
    • CHF 390.00 pro Teilnehmer für Zweitageskurse
    • CHF 100.00 pro Teilnehmer für Jahresthemenkurse
  • Individuelle Schulungen vor Ort
    • CHF 600.00 pro Schulung für Halbtageskurse
    • CHF 800.00 pro Schulung für Eintageskurse
  • Bis zu CHF 500.00 pro Kurs von Drittanbieter
  • CHF 1050.00 pro Teilnehmer für Sprachkurse in Deutsch/Englisch an der Academia. Es besteht eine 80% Anwesenheitspflicht. Zusätzlich wird der Arbeitgeber für den Arbeitsausfall mit CHF 500.00 pro Teilnehmer entschädigt, sofern der Nachweis besteht, dass die Kursbesuche auf Arbeitszeit laufen.

Von den Subventionen können alle Mitarbeitende profitieren, auf deren Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Anmeldung zwingend der GAV der Schweizerischen Bäcker-, Konditoren- und Confiserie-Branche Anwendung findet.

Rabatte bei Kursen und Lehrgängen

Besuchen zwei Mitarbeitende eines Betriebes denselben Kurs gewähren wir auf die zweite Buchung einen Rabatt von 10%. Ab drei Mitarbeitenden desselben Betriebes gewähren wir auf der dritten und jeder darauffolgenden Buchung einen Rabatt von 15%.

Keine Rabatte

Wichtige Hinweise für sämtliche Rabatte: Auf die gesamte Grundausbildung, auf die Jahresthemenkurse, auf den Richemont-Branchentreff sowie auf die speziell gekennzeichneten Kurse gewähren wir keinen Rabatt. Sämtliche Rabatte sind nicht mit anderen Vergünstigungen kumulierbar.

Praktische Arbeit

Bei Kursen mit dem entsprechenden Hinweis werden Sie teilweise praktisch mitarbeiten.

Berufskleidung

Bei Kursen mit praktischer Arbeit müssen Sie Ihre Berufskleidung mitbringen. Garderoben stehen zur Verfügung. Wenn keine Berufskleider vorhanden sind, müssen solche vor Kursbeginn zwingend gemietet werden (erhältlich am Empfang, CHF 10.– pro Kurs, Depot CHF 50.–, Rückerstattung bei Kleiderrückgabe).

Kursbestätigung

Der Besuch der Kurse bestätigen wir gerne mit einem kostenlosen Zertifikat, ausgenommen Jahresthemenkurse.

Abmeldung

Bei einer Abmeldung von einem bereits bestätigten Kurs verrechnen wir bis 30% der Kosten (mindestens CHF 150.-), bei unentschuldigtem Fernbleiben 100%. Das Nichtbezahlen der Kurskosten gilt nicht als Abmeldung. Bei vorzeitigem Verlassen eines Kurses bitten wir Sie, das Schulsekretariat zu informieren. Eine Rückerstattung der Kurs­kosten erfolgt nur in Härtefällen.

Verschiebung oder Absagen von Kursen

Bei zu wenig Anmeldungen oder aus anderen unvorhergesehenen Gründen können Kurse verschoben oder abgesagt werden. Bereits bezahlte Kurskosten werden in diesem Fall zurückerstattet.

Ausschluss

Wer gegen die Hausordnung verstösst, kann von der Direktion ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung der Kurskosten wird nicht geleistet.

Fotos und Videos

Es muss damit gerechnet werden, dass Kursteilnehmende im Unterricht fotografiert werden können oder auf Sequenzen von Kurzvideos festgehalten sind. Richemont behält sich vor, dieses Bildmaterial ohne besondere Einwilligung zu Marketingzwecken (Kurswerbung, Homepage, Social-Media-Kanäle) zu verwenden.

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